In der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) SR 451.1, Art. 20 wird u.a. der Schutz der Brutvögel und ihrer Nester an und in Gebäuden beschrieben.
Wählen Sie für weitere Informationen über Mehlschwalben, Mauersegler oder Fledermäuse die entsprechende Seite an.
Wichtige rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen:
- Während der Brutzeit sind Vögel, ihre Nester und Nistplätze geschützt. Sie dürfen die Vögel nicht stören, nicht am Brüten hindern und ihre Eier und Jungen nicht aus den Nestern nehmen.
- Nester von Mehlschwalben dürfen Sie auch ausserhalb der Brutzeit nur mit einer Bewilligung des Kantons entfernen oder verschliessen (TG NHV §37 Abs. 2).
- Sind Fledermausquartiere von einem Umbau oder Gebäudeabriss betroffen, müssen Sie die Quartiere erhalten oder im gleichen Umfang ersetzen.
Planen Sie einen Um- oder Neubau? Oder haben Sie sonst Fragen zu Tieren in und an Gebäuden? Melden Sie sich bei den Beratungsstellen, die auf dieser Webseite aufgeführt sind. Die Fachpersonen helfen Ihnen gerne weiter.
Amphibien und Reptilien
Regionalvertretung der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz
Thomas Mathis
052 721 18 45
Fledermäuse
Ansprechpersonen bei der Thurgauer Koordinationsstelle für Fledermausschutz
Mehlschwalben
Auskunft zu Umbau, Neubau und Renovationen oder zum Umgang mit Nestern oder Kot
Cornelia Jenny
076 717 17 37
Garten- und Balkonberatung
Der Kanton Thurgau bietet für 60 Franken eine Gartenberatung bei Ihnen zu Hause an. Anfragen per E-Mail oder Telefon sind kostenlos.
Projekt «Natur daheim»
079 447 02 96